Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitgliedschaftsverträge im NatsWerk Parkour & Fitness
(Stand September 2021)
§ 1 Hausordnung
Bei der Nutzung der Trainingseinrichtungen und Trainingsangebote von NatsWerk gilt die jeweils aktuelle Hausordnung. Diese enthält unter anderem Regelungen zu Bekleidung, Nutzungszeiten sowie zum Verhalten in allen Trainingsräumen, Unterweisungen und Lehrveranstaltungen.
§ 2 Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft
- Die mit der Mitgliedschaft verbundenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf andere Personen übertragbar. Eine Übertragung der gesamten Mitgliedschaft ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von NatsWerk möglich.
- Der Mitgliedsausweis darf ausschließlich persönlich verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden. Ein Verlust ist NatsWerk unverzüglich mitzuteilen.
§ 3 Verletzungsrisiko und Einwilligung
Dem Mitglied ist bekannt, dass die Trainingsangebote von NatsWerk das Erlernen von Parkour und ähnlichen Sporttechniken umfassen. Trotz qualifizierter Anleitung und Aufsicht besteht aufgrund der Natur der Sportart ein nicht vollständig auszuschließendes Risiko für Verletzungen oder Gesundheitsschäden.
Das Mitglied erklärt sich mit diesem Risiko einverstanden und nimmt an den Trainingsmaßnahmen auf eigene Verantwortung teil, sofern diese regelkonform und entsprechend der Hausordnung durchgeführt werden.
§ 4 Verhalten und Benutzungsordnung
- Alle Mitglieder sind verpflichtet, die gesetzlichen Vorschriften, sportlichen Regeln sowie die Anweisungen des Trainerteams zu befolgen. Unsportliches oder grob regelwidriges Verhalten kann zum Ausschluss vom Training oder zum Entzug der Mitgliedschaft führen.
- NatsWerk ist berechtigt, für einzelne Trainingsbereiche und Geräte eine Benutzungsordnung festzulegen. Diese ist verbindlich einzuhalten.
§ 5 Leitbild
Das Leitbild von NatsWerk basiert auf den fünf Grundwerten des Parkour-Sports: Respekt, Vertrauen, Vorsicht, Bescheidenheit und Konkurrenzfreiheit.
§ 6 Leistungsumfang
- Die Mitgliedschaft berechtigt zur Nutzung der vereinbarten Trainingsangebote sowie der Sanitäranlagen. Sonderveranstaltungen sind nicht Bestandteil der regulären Mitgliedschaft.
- Der monatliche Mitgliedsbeitrag ermöglicht die Teilnahme an den gebuchten Kursen und Trainings. Zusätzliche Leistungen können gesondert berechnet werden.
- Ein Anspruch auf jederzeit verfügbare Trainingsplätze besteht nicht. NatsWerk achtet auf angemessene Teilnehmerzahlen zur Sicherung von Qualität und Sicherheit.
§ 7 Begleitpersonen und Getränke
- Begleitpersonen dürfen den Trainingsbereich nur nach vorheriger Genehmigung betreten. Kinder dürfen sich ausschließlich in Begleitung eines Erziehungsberechtigten im Trainingsbereich aufhalten.
- Das Mitbringen alkoholfreier Getränke ist erlaubt. Alkoholische Getränke sowie Speisen sind im gesamten Trainingsbereich untersagt.
§ 8 Haftung
- NatsWerk haftet nicht für Schäden, sofern keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt oder Leben und Gesundheit betroffen sind.
- Wertgegenstände sollten nicht mitgebracht werden. Für mitgebrachte Gegenstände übernimmt NatsWerk keine Haftung.
§ 9 Kündigung durch NatsWerk
- Bei Zahlungsverzug von mindestens zwei Monatsbeiträgen ist NatsWerk zur fristlosen Kündigung berechtigt.
- Wiederholte Verstöße gegen Anweisungen können nach Abmahnung zur Kündigung führen.
- Weitere Kündigungsrechte bleiben unberührt.
- Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
§ 10 Kündigung durch das Mitglied
- Eine außerordentliche Kündigung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, etwa bei Schwangerschaft, Krankheit oder Wohnortwechsel über 50 km Entfernung.
- Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen.
- Kündigungen müssen schriftlich per Post eingereicht werden.
- Mit Beendigung der Mitgliedschaft ist der Mitgliedsausweis zurückzugeben.
§ 11 Datenschutz
- Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und Information genutzt.
- Zutrittsdaten werden zeitlich begrenzt gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben.
- Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß DSGVO.
§ 12 Sondertarife
- Sondertarife gelten nur bei Nachweis der jeweiligen Voraussetzungen.
- Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.
- Bei Wegfall der Voraussetzungen erfolgt eine Umstellung auf den Normaltarif.
- Beitragsdifferenzen können rückwirkend eingezogen werden.
§ 13 Betriebsferien
NatsWerk kann bis zu vier Wochen pro Jahr sowie an gesetzlichen Feiertagen schließen. Diese Zeiten sind in der Preisgestaltung berücksichtigt.
§ 14 Sonstiges
Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.